Hausarztzentrierte Versorgung

Sinn der sog. »Hausarztverträge« ist es, dass Patient und Arzt medizinische Probleme gemeinsam klären, auch Überweisungen zum Facharzt werden gemeinsam festgelegt und veranlasst. Der Patient stellt sich daher mit seinen Beschwerden zuerst beim Hausarzt vor, der aufgrund seiner Fachkenntnis die Entscheidung über eine eventuell notwendige erweiterte Diagnostik oder Therapie beim Facharzt vornimmt. Wenn die  Behandlung vom Hausarzt selbst komplett diagnostiziert und therapiert werden kann, bleibt der Patient natürlich in der hausärztlichen Betreuung. Auf diese Weise werden unnötige Arzttermine und Doppeluntersuchungen oder belastende Untersuchungen für den Patienten
vermieden.

Was bedeutet das für Sie?

• Das Hausarztprogramm Ihrer Krankenkasse ist freiwillig und für Sie kostenfrei.

• Wir werden als Hausarztpraxis Ihre erste Anlaufstelle bei allen gesundheitlichen Problemen.

• Wir kümmern uns darum, dass Sie gut versorgt werden und – bei Bedarf – schnell an gute Fachärzte überwiesen werden.

• Sollten Sie unzufrieden sein, ist eine Kündigung mit Begründung jederzeit möglich. Es entstehen Ihnen keine weiteren Nachteile.

Was haben Sie davon?

• All Ihre behandelnden Ärzte sind dann dazu angehalten, sämtliche Befunde an uns zu übermitteln. Das erhöht z.B. die Sicherheit bei der Medikamentenverordnung und erspart Ihnen das mühselige Einsammeln der Befunde (z.B. für einen Reha-Antrag).

• Der „zweite Blick“ durch uns schützt vor möglichen Behandlungsfehlern bzw. Doppeluntersuchungen.

• Wir können Ihnen zusätzliche Leistungen in unserer Praxis anbieten, z. B.

– erweitertes Vorsorgelabor
– Check-up weiterhin alle 2 Jahre

• Wir helfen Ihnen bei allen organisatorischen Fragen wie

– Termine bei Teilgebietsärzten
– Pflegedienst, Schwerbehindertenantrag, Reha-Antrag
– Beratung zu Patientenverfügung und Vollmacht

Und das müssten Sie tun:

• Aufsuchen von Teilgebietsärzten (Fachärzten) und Krankenhäusern nur mit Überweisung. Eine Überweisung können Sie auch nach telefonischer Beratung per Post erhalten. Ihren Frauen-, Augen- und Kinderarzt können Sie weiterhin ohne Überweisung aufsuchen.

• Der Vertrag wird für 12 Monate geschlossen, kann aber selbstverständlich unter bestimmten Voraussetzungen auch vorzeitig beendet werden.
Sollten wir im Urlaub sein, informieren wir Sie über einen HzV-Vertretungsarzt/-ärztin in der Nähe.
Im Notfall können Sie natürlich jeden Arzt/Ärztin oder ein Krankenhaus aufsuchen.