Informationen zum eRezept
Ab dem 01.10.2023 stellen wir ausschließlich eRezepte (digitales Rezept) aus. Ausgenommen vom eRezept sind Privatrezepte (blaues Rezept), Betäubungsmittel und Hilfsmittel (z.B. Bandagen, Blutzucker-Teststreifen, etc.). Hier wollen wir die wichtigsten Fragen dazu beantworten:
Kann ich mein Rezept, wie bisher über den Anrufbeantworter, über die Internetseite der Praxis oder per Mail bestellen?
Ja, an der Bestellung ändert sich nichts.
Muss ich mein eRezept weiterhin in der Praxis abholen?
Nein, Sie können das Rezept am übernächsten Werktag (z.B. Bestellung Montag – Abholung Mittwoch) mit ihrer Krankenversicherungskarte in der Apotheke ihrer Wahl abholen. Diese Verzögerung ist unvermeidbar, da jedes Rezept vor Freigabe ärztlich geprüft und signiert werden muss.
Muss ich weiterhin einmal im Quartal in die Praxis kommen und meine Versichertenkarte einreichen?
Ja, es ist zwingend notwendig, dass die Karte auch bei uns in der Praxis innerhalb des laufenden Quartals eingereicht wird. Sollten Sie also ein Rezept bestellen und die Karte bisher noch nicht eingereicht haben, holen Sie dies bitte umgehend nach.
Kann ich weiterhin Rezepte für Angehörige bestellen und diese dann ebenfalls in der Apotheke abholen?
Ja. Dafür müssen Sie allerdings die Karte des Angehörigen mit in die Apotheke nehmen. Außerdem muss diese im laufenden Quartal auch bei uns eingereicht worden sein.
Aufgrund von Immobilität bin ich bisher von der Apotheke beliefert worden. Ändert sich jetzt etwas?
Nein. Bitte teilen Sie bei der Bestellung wie bisher mit, welche Apotheke Sie beliefert.
Ich habe mein Rezept bestellt und vergessen die Karte in der Praxis (einmalig im Quartal) einzureichen. Was passiert dann?
Wir werden Sie per Mail an das Einreichen der Karte erinnern. Sollte die Karte trotz mehrfacher Erinnerung nicht eingereicht werden, kann es sein, dass wir Ihnen unsere Arbeit in Rechnung stellen.