Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Am 30.04.2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) gestartet. Hier wollen wir die wichtigsten Fragen dazu beantworten. Ein Einführungsvideo der KBV finden sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=To2WNSi7JcA

Woher weiß ich, ob ich eine elektronische Patientenakte habe?
Die elektronische Patientenakte ist für jeden gesetzlich versicherten Patienten bereits von der Krankenkasse eingerichtet worden. Nur wenn Sie bei der Krankenkasse einen Widerspruch eingereicht haben, ist keine Akte für Sie angelegt worden.
Wer befüllt die ePA?
Ab dem 01.10.2025 sind alle Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser verpflichtet Befunde und Arztbriefe in Ihre ePA zu laden. Wir haben bereits alle technischen Voraussetzungen erfüllt um Ihre Akte einzusehen und etwas hinein zu laden.
Was lädt die Hausarztpraxis am Peperhof in meine ePA?
Wir werden vor Allem zukünftige Laborbefunde und Medikationspläne einstellen. Auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll demnächst in die Akte geladen werden.
Kann die Hausarztpraxis am Peperhof auch ältere Befunde in die Akte laden?
Nein, sie können aber ältere Befunde von der Krankenkasse digitalisieren lassen.
Kann ich selbst auf meine Patientenakte zugreifen?
Ja. Dafür müssen Sie allerdings eine spezielle App der Krankenkasse installieren und sich registrieren. Dies erscheint im Moment noch recht kompliziert.